Elektroinstallation

Wärmepumpe elektrisch vorbereiten 2026: Hausanschluss, Zählerschrank, §14a und Förderung

Luft-Wasser-Wärmepumpe vor der weißen Fassade eines modernen Einfamilienhauses neben der Garage
Kurz vorab: Bevor eine Wärmepumpe laufen darf, muss die Elektrik stimmen: Der Hausanschluss muss die zusätzliche Leistung tragen, im Zählerschrank braucht es Platz für Steuerungseinrichtung und gegebenenfalls einen zweiten Zähler, und die Wärmepumpe wird beim Netzbetreiber angemeldet. Neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Bezugsleistung sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Der Netzbetreiber darf sie bei Engpässen drosseln, aber nicht abschalten, und Sie bekommen dafür reduzierte Netzentgelte (Modul 1, 2 oder 3). Wer die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) nutzt, muss für Anträge ab dem 21.07.2026 außerdem ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung bestellen, und die Wärmepumpe braucht eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung.

Stand: 25.09.2026. Grundlage sind §14a EnWG mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026 sowie Merkblatt, Infoblatt und technische FAQ der KfW zum Programm 458. Querschnitte und Absicherungen in diesem Beitrag sind Beispiele und ersetzen keine Bemessung vor Ort.

Die elektrische Seite einer Wärmepumpe fällt oft erst auf, wenn das Gerät schon bestellt ist: kein Platz für die Steuerbox, keine Anmeldung beim Netzbetreiber, eine ungeprüfte Schnittstelle für die Förderung. Dieser Beitrag behandelt nur diese elektrische Vorbereitung. Wie Wärmepumpen funktionieren und welche Bauart zu welchem Haus passt, lesen Sie im Beitrag Wärmepumpe: nachhaltige Heiztechnik für moderne Gebäude. Besonderheiten für Tübingen stehen im Beitrag Wärmepumpe in Tübingen.

Die Checkliste: Was vor dem Einbau elektrisch geklärt sein muss

Punkt Was geprüft wird Wann
Hausanschluss Hausanschlusssicherung, Leistungsbedarf aller großen Verbraucher, Reserve für Wallbox oder Durchlauferhitzer vor der Geräteauswahl
Zählerkonzept ein gemeinsamer Zähler (Modul 1) oder eigener Wärmepumpenzähler (Modul 2), Modul 3 als Option vor der Anmeldung
Zählerschrank freier Zählerplatz, Platz für Steuerungseinrichtung und intelligentes Messsystem, Zustand nach TAB beim Vor-Ort-Termin
Stromkreise eigene Zuleitung für Außen- bzw. Inneneinheit, Heizstab, Fehlerstromschutz nach Herstellerangabe Planung
Schnittstelle digitale Schnittstelle für §14a und Energiemanagement (z. B. EEBUS, SG Ready), Anbindung an PV vor dem Förderantrag
Anmeldung Mitteilung an den Netzbetreiber, §14a-Vereinbarung, Modulwahl, Bestellung des intelligenten Messsystems vor der Inbetriebnahme

Hausanschluss: Reicht die Leistung für die Wärmepumpe?

Die Frage „wie viel kW braucht der Stromanschluss für eine Wärmepumpe“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist die maximale elektrische Leistungsaufnahme laut Datenblatt, und zwar für den Verdichter und für einen eventuell vorhandenen elektrischen Heizstab. Dazu kommen alle anderen großen Verbraucher, die gleichzeitig laufen können. Wie groß Ihr Hausanschluss ist, sehen Sie an der Hauptsicherung im Zählerschrank oder im Hausanschlusskasten. Eine Anleitung dazu gibt der Hausanschluss-Check.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, warum sich die Rechnung lohnt. Die Werte sind Annahmen für ein Einfamilienhaus, keine Gerätedaten:

Verbraucher (Beispiel) Annahme Leistung Strom je Phase bei 3 × 230/400 V
Wärmepumpe, Verdichter maximal 4 kW ca. 6 A
Elektrischer Heizstab (Notbetrieb, Spitzenlast) 9 kW ca. 13 A
Wallbox 11 kW 11 kW 16 A
Summe dieser drei Verbraucher 24 kW ca. 35 A

Dazu kommen Herd, Backofen, Trockner und gegebenenfalls ein Durchlauferhitzer. Nicht alles läuft gleichzeitig, deshalb rechnet die Elektrofachkraft mit Gleichzeitigkeitsfaktoren. Wird es trotzdem eng, gibt es drei Wege: den Heizstab so einbinden, dass er nicht gleichzeitig mit der Wallbox volle Leistung zieht, ein Lastmanagement (siehe Dynamisches Lastmanagement 2026) oder eine Verstärkung des Hausanschlusses beim Netzbetreiber. Letzteres dauert, deshalb gehört die Frage an den Anfang der Planung.

Zählerschrank: Ein Zähler oder ein eigener Wärmepumpenzähler?

Früher gab es den klassischen Wärmepumpentarif mit eigenem Zähler und Sperrzeiten. Für neue Anlagen hängt die Zählerfrage heute an der Wahl des §14a-Moduls. Die Bundesnetzagentur beschreibt drei Varianten (BNetzA, steuerbare Verbrauchseinrichtungen):

Modul 1 Modul 2 Modul 3 (zusätzlich zu Modul 1)
Vergütung pauschale Netzentgeltreduzierung, je nach Netzgebiet rund 110 bis 190 € im Jahr Arbeitspreis des Netzentgelts für die Wärmepumpe auf 40 %, kein Netzentgelt-Grundpreis für diesen Zähler zeitvariable Netzentgelte mit günstigeren Niedriglastzeiten
Zähler kein zusätzlicher Zähler separater Zähler mit eigenem Zählpunkt intelligentes Messsystem
Zählerschrank Platz für Steuerungseinrichtung zusätzlicher Zählerplatz plus Steuerungseinrichtung wie Modul 1
Passt eher bei geringem Wärmepumpenverbrauch oder wenn kein Zählerplatz frei ist hohem Wärmepumpenverbrauch steuerbarer Wärmepumpe mit Pufferspeicher und Energiemanagement

Modul 1 gilt, wenn Sie nichts anderes wählen. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 ist möglich, aber nicht rückwirkend. Unsere Faustregeln und die Details zu allen drei Modulen stehen im Beitrag §14a EnWG 2026. Welche Variante sich bei Ihrem Verbrauch und mit PV rechnet, zeigt der Sektorkopplung-Rechner.

Für den Zählerschrank bedeutet Modul 2 fast immer: Es braucht einen zweiten, normgerechten Zählerplatz. Fehlt er, wird der Schrank erweitert oder erneuert. Weil die Wärmepumpe eine Dauerstromanwendung ist, gelten für den geänderten Teil die aktuellen technischen Anschlussregeln. Was das für ältere Schränke heißt, erklärt der Beitrag Zählerschrank erneuern 2026. Eine Zählerschrank-Erweiterung kostet bei uns je nach Konfiguration 1.000 bis 3.000 € brutto.

Zwei Kostenpunkte laufen dauerhaft mit: Jeder Zählpunkt verursacht eigene Messentgelte, und für einen Zählpunkt mit §14a-Vereinbarung darf der grundzuständige Messstellenbetreiber dem Anschlussnutzer für das intelligente Messsystem höchstens 50 € brutto im Jahr berechnen (§ 30 MsbG). Die Ersparnis aus Modul 2 muss diese Mehrkosten übertreffen.

§14a EnWG: Steuerung statt Sperrzeit

Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen und mehr als 4,2 kW aus dem Netz beziehen, fallen unter §14a EnWG. Das hat zwei Seiten:

  • Anschlussanspruch: Der Netzbetreiber darf den Anschluss einer neuen Wärmepumpe nicht mit Verweis auf eine mögliche Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern.
  • Drosselung statt Abschaltung: Bei einem akuten Engpass darf er den Strombezug vorübergehend auf 4,2 kW reduzieren. Bei großen Wärmepumpen über 11 kW wird die Mindestleistung mit dem Faktor 0,4 auf die Anschlussleistung skaliert. Die Heizung läuft weiter, nur mit weniger Leistung.

Der Unterschied zum alten Wärmepumpentarif ist wichtig. Dort konnte der Netzbetreiber die Wärmepumpe in festgelegten Sperrzeiten ganz vom Netz nehmen. Solche Altanlagen mit reduziertem Netzentgelt nach dem früheren §14a laufen laut Bundesnetzagentur bis zum 31.12.2028 zu den bisherigen Bedingungen weiter. Für neue Anlagen gibt es keine vollständige Abschaltung mehr.

Technisch braucht die Steuerung einen Empfänger im Zählerschrank: eine Steuerungseinrichtung, perspektivisch am intelligenten Messsystem. Das Signal geht entweder direkt an die Wärmepumpe oder an ein Energiemanagementsystem, das mehrere steuerbare Geräte gemeinsam regelt. Für die Zählerseite regelt das Messstellenbetriebsgesetz, dass Letztverbraucher mit §14a-Vereinbarung mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerungseinrichtung auszustatten sind (§ 29 Abs. 1 MsbG).

Absicherung und Leitungsquerschnitt: Beispiele aus der Praxis

Die Wärmepumpe bekommt eigene Stromkreise. Welche Absicherung und welcher Querschnitt nötig sind, gibt zuerst der Hersteller vor. Danach bemisst die Elektrofachkraft die Leitung nach Belastbarkeit, Verlegeart, Leitungslänge und Spannungsfall. Die folgende Tabelle zeigt deshalb nur typische Beispiele für ein Einfamilienhaus, keine Vorgabe:

Stromkreis (Beispiel) Beispiel Absicherung Beispiel Leitung Hinweis
Außeneinheit, 3-phasig, kurze Strecke 16 A, 3-polig 5 × 2,5 mm² Herstellerangabe maßgeblich
Außeneinheit, lange Strecke oder höherer Strom 20–25 A, 3-polig 5 × 4 oder 5 × 6 mm² Spannungsfall nachrechnen
Heizstab 9 kW 16 A, 3-polig 5 × 2,5 mm² eigener Stromkreis, ca. 13 A je Phase
Regelung / Inneneinheit nach Hersteller, oft 1-phasig 3 × 1,5 mm² Herstellerangabe maßgeblich
Steuer- und Datenleitung – Steuerleitung bzw. LAN zur Steuerungseinrichtung, zum Energiemanager, SG-Ready-Kontakt

Beim Fehlerstromschutz entscheidet ebenfalls das Datenblatt. Wärmepumpen mit Frequenzumrichter verlangen je nach Bauart einen Typ F oder Typ B statt des üblichen Typ A. Die Unterschiede erklärt der Beitrag FI-Schutzschalter nachrüsten. Nach dem Anschluss folgen Messungen und ein Prüfprotokoll.

SG Ready, EEBUS und die Kopplung mit PV

Eine Wärmepumpe verbraucht im Jahr viele Kilowattstunden, und ein Teil davon lässt sich in Stunden mit PV-Überschuss oder niedrigen Netzentgelten verschieben. Dafür braucht sie eine Schnittstelle. Zwei Standards sind verbreitet:

  • SG Ready ist ein Label des Bundesverbands Wärmepumpe. Über Schaltkontakte bekommt die Wärmepumpe feste Betriebszustände vorgegeben, etwa Normalbetrieb, verstärkter Betrieb zum Laden des Speichers oder begrenzter Bezug (BWP, SG Ready).
  • EEBUS (VDE-AR-E 2829-6) ist eine digitale Kommunikationsschnittstelle, über die Energiemanager, Wallbox und Wärmepumpe Daten und Leistungsvorgaben austauschen.

Für die Förderung ist das keine Kür. Laut BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026 müssen neu eingebaute, geförderte Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach §14a und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem haben, die auch die Einbindung in Energiemanagementsysteme ermöglicht. Ab dem 1. Juli 2027 muss diese Schnittstelle in einem Format nach dem Code of Conduct der EU-Kommission ausgeführt sein, zum Beispiel EEBUS (BAnz AT 27.08.2026 B1, TMA 3.4.3). Fragen Sie deshalb vor der Bestellung nach dem Herstellernachweis zur Netz- und Systemdienlichkeit.

Mit PV-Anlage wird die Schnittstelle zum Werkzeug: Der Energiemanager erhöht bei Überschuss die Speichertemperatur und nimmt die Wärmepumpe bei Bedarf zurück. Wie stark sich das bei Ihnen auswirkt, rechnet der Sektorkopplung-Rechner mit PV, Speicher, Wallbox und Wärmepumpe zusammen.

Förderung: KfW 458 und was die Elektrik damit zu tun hat

Den Zuschuss für den Heizungstausch im Bestand vergibt die KfW im Programm 458. Seit dem 21.07.2026 gelten diese Sätze (KfW 458, Merkblatt Stand 09/2026):

Baustein Höhe Bedingung
Grundförderung 30 % förderfähige Wärmepumpe
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Selbstnutzer; Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizung; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, entfällt für Anträge ab 01.08.2028
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, mit Kind je 10.000 € mehr
Obergrenze 70 % bzw. 80 % 80 % bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €)
Förderfähige Kosten max. 28.000 € erste Wohneinheit; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €

Für die Elektrik sind vier Punkte aus den Förderunterlagen wichtig:

  1. iMSys-Bestellpflicht: Für Anträge ab dem 21.07.2026 ist die Wärmepumpe nur förderfähig, wenn Sie für Ihren Hausanschluss ein intelligentes Messsystem samt Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber bestellen, sofern noch keines eingebaut ist. Die Bestätigung des Messstellenbetreibers gehört zu den Nachweisen. Ein einmaliges Einbauentgelt ist förderfähig (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Nr. 4.1.3.2).
  2. Elektrische Infrastruktur zählt mit: Förderfähig sind neben der Wärmepumpe auch deren notwendige Netzanschlüsse und die „unmittelbar mit der Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur“, also Zuleitung, Absicherung und Anschlussarbeiten. Ob ein Zählerschrank-Umbau im Einzelfall vollständig dazu zählt, klären Sie vorab mit Ihrem Energieeffizienz-Experten oder dem Fachunternehmen, das den Antrag bestätigt. Die Positionen müssen auf der Rechnung der Wärmepumpe zuordenbar sein.
  3. Messung: Stromverbrauch und erzeugte Wärme der Wärmepumpe müssen erfasst werden. Laut technischer FAQ der KfW reicht dafür auch die im Gerät integrierte Bilanzierung, geeichte Zähler sind nicht nötig.
  4. Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Verträge mit den Handwerksbetrieben brauchen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die Zusage der KfW geknüpft ist.

Ausblick 2027: Laut BEG-EM-Richtlinie sinkt der Fördersatz für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 %. Wärmepumpen mit Ursprung in der EU erhalten dann zusätzlich einen Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten. Welche Programme in Baden-Württemberg zusätzlich passen und in welcher Reihenfolge Sie beantragen, zeigt der Förder-Checker BW.

GModG statt GEG: Was sich geändert hat

Seit dem 29.07.2026 gelten die ersten Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab (GModG-Chronologie). Die wichtigsten Änderungen für Hauseigentümer:

  • Die pauschale Pflicht, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen.
  • Stattdessen gilt für Gas- und Ölheizungen eine „Bio-Treppe“ mit steigenden Anteilen biogener Brennstoffe oder Wasserstoff: mindestens 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Hybridheizungen mit Wärmepumpe erfüllen diese Anforderungen bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls.
  • Die bisherigen §§ 71 und 71b bis 72 GEG sind gestrichen, darunter die Anforderungen an Heizungsanlagen, die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen und Betriebsverbote für alte Kessel.

Eine Wärmepumpe ist damit gesetzlich nicht mehr „vorgezeichnet“, wird aber weiter über die BEG gefördert. Die elektrischen Anforderungen in diesem Beitrag stammen nicht aus dem GModG, sondern aus EnWG, NAV, MsbG, den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers und den Förderbedingungen. Sie gelten also unabhängig davon weiter.

Anmeldung beim Netzbetreiber: So läuft es ab

Nach § 19 Abs. 2 NAV sind zusätzliche Verbrauchsgeräte dem Netzbetreiber mitzuteilen, wenn sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht. Bei einer Wärmepumpe ist das der Fall, und die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber führen Wärmepumpen ausdrücklich als anmeldepflichtig. Mit der Anmeldung wird auch die §14a-Vereinbarung geschlossen und das Modul gewählt.

  1. Vor-Ort-Termin: Hausanschluss, Zählerschrank und Leitungswege aufnehmen, Datenblatt der Wärmepumpe prüfen.
  2. Zählerkonzept festlegen: Modul 1 oder Modul 2, gegebenenfalls Modul 3.
  3. Förderantrag stellen (vor Vorhabenbeginn) und intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber bestellen.
  4. Anmeldung beim Netzbetreiber mit Leistungsdaten, gewünschtem Modul und Angaben zur Steuerbarkeit.
  5. Installation: Stromkreise, Zählerschrank-Anpassung, Steuer- und Datenleitungen, Anbindung an Energiemanager oder PV.
  6. Inbetriebnahme: Zähler setzen, Steuerung testen, Prüfprotokoll erstellen, Fertigmeldung an den Netzbetreiber.

In Reutlingen und Pfullingen ist die FairNetz GmbH zuständig, in Tübingen sind es die Stadtwerke Tübingen, in Metzingen die Stadtwerke Metzingen und in vielen anderen Gemeinden die Netze BW. Sonst steht Ihr örtlicher Netzbetreiber auf der Stromrechnung. Die formale Anmeldung übernehmen wir vollständig.

Häufige Fragen

Braucht eine Wärmepumpe einen eigenen Zähler?

Nicht zwingend. Mit Modul 1 läuft die Wärmepumpe über den Haushaltszähler, und Sie erhalten eine pauschale Netzentgeltreduzierung. Einen separaten Zähler mit eigenem Zählpunkt brauchen Sie nur für Modul 2. Das lohnt sich eher bei hohem Wärmepumpenverbrauch und setzt einen freien Zählerplatz voraus.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?

Nein, nicht bei Anlagen nach dem neuen §14a. Er darf den Bezug bei einem Engpass vorübergehend auf 4,2 kW drosseln, bei Wärmepumpen über 11 kW auf 40 % der Anschlussleistung. Komplette Sperrzeiten gibt es nur noch bei Altanlagen mit altem Wärmepumpentarif, längstens bis Ende 2028.

Wie viel kW muss mein Hausanschluss für eine Wärmepumpe haben?

Das hängt von der maximalen Leistungsaufnahme laut Datenblatt, einem möglichen Heizstab und den übrigen großen Verbrauchern ab. Eine erste Einschätzung gibt der Hausanschluss-Check. Den Nachweis rechnet die Elektrofachkraft mit Gleichzeitigkeitsfaktoren. Einen neuen Wärmepumpenanschluss darf der Netzbetreiber nicht wegen möglicher Netzüberlastung ablehnen.

Muss für die KfW-Förderung ein Smart Meter eingebaut werden?

Für Anträge ab dem 21.07.2026 müssen Sie ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung beim Messstellenbetreiber bestellen, sofern Ihr Hausanschluss noch keines hat. Das Einbauentgelt ist förderfähig. Außerdem muss die Wärmepumpe eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung haben.

Muss der Zählerschrank für eine Wärmepumpe erneuert werden?

Nicht immer. Er muss Platz für die Steuerungseinrichtung und bei Modul 2 für einen zweiten Zähler bieten und für den geänderten Teil die aktuellen Anschlussregeln erfüllen. Offene Zählertafeln und sehr alte Schränke reichen dafür meist nicht. Eine Erweiterung kostet bei uns je nach Konfiguration 1.000 bis 3.000 € brutto.

Was bedeutet SG Ready bei einer Wärmepumpe?

SG Ready ist ein Label des Bundesverbands Wärmepumpe für eine Schnittstelle, über die die Wärmepumpe feste Betriebszustände vorgegeben bekommt, etwa verstärkten Betrieb bei PV-Überschuss. Für die Förderung verlangt die BEG eine digitale Schnittstelle für §14a und Energiemanagement. Ab Juli 2027 muss sie einem EU-Format wie EEBUS entsprechen.

Hat das GModG die Wärmepumpenpflicht abgeschafft?

Eine direkte Wärmepumpenpflicht gab es nie. Das GModG hat seit dem 29.07.2026 die 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen gestrichen und durch eine Bio-Treppe für Gas- und Ölheizungen ersetzt. Die Förderung für Wärmepumpen läuft über die KfW weiter.

Elektrik für Ihre Wärmepumpe prüfen lassen

Wir nehmen Hausanschluss, Zählerschrank und Leitungswege auf, stimmen uns mit Ihrem Heizungsbauer über Datenblatt und Schnittstelle ab und empfehlen das passende Zählerkonzept. Danach bauen wir Stromkreise, Zählerschrank und Steuerung, binden PV und Energiemanager ein und erledigen die Anmeldung, im Raum Reutlingen, Tübingen, Pfullingen und Metzingen. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Wärmepumpe. Jetzt Vor-Ort-Termin anfragen.

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