Altbau

FI-Schutzschalter nachrüsten: Pflicht im Altbau? Typ A, F, B, Wallbox und Kosten

Hand mit Schraubendreher an einem geöffneten Verteiler mit FI-Schutzschaltern und farbiger Verdrahtung
Kurz vorab: Für bestehende Wohngebäude gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflicht, einen FI-Schutzschalter (Fehlerstrom-Schutzschalter, RCD) nachzurüsten. Eine Anlage, die bei ihrer Errichtung den damaligen Normen entsprach, darf so bleiben. Sobald Sie die Anlage erweitern oder ändern, gelten für die neuen und die betroffenen Teile aber die aktuellen Normen. Dann sind FI-Schutzschalter mit höchstens 30 mA Pflicht für Steckdosen bis 32 A, für Außenstromkreise bis 32 A und für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen. Jede Wallbox braucht einen eigenen FI-Schutz: Typ A mit 6-mA-Gleichfehlerstromerkennung oder Typ B. In einer modernen Anlage kostet das Nachrüsten laut Kostenportalen meist einige hundert Euro. Fehlt der Schutzleiter (alte zweiadrige Leitungen), ist ein FI-Schalter allein nicht möglich.

Stand: 25.09.2026. Die zitierten DIN-VDE-Normen sind kostenpflichtig. Wir stützen uns auf die offiziellen Erläuterungen der DKE, auf DGUV-Informationen sowie auf Hersteller- und Fachportale. Welche Anforderungen für Ihre Anlage gelten, legt die Elektrofachkraft bei der Prüfung vor Ort fest.

Der FI-Schutzschalter vergleicht den Strom, der in einen Stromkreis hineinfließt, mit dem, der zurückkommt. Fließt ein Teil über einen Menschen oder ein defektes Gerät zur Erde ab, schaltet er ab. Mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA schützt er laut DKE auch bei direkter Berührung, weil er die Einwirkdauer begrenzt. Häuser, deren Elektrik vor den unten genannten Stichtagen errichtet wurde, haben deshalb oft nur einen FI für das Bad oder gar keinen. Im Folgenden lesen Sie, wann Sie nachrüsten müssen, welcher Typ passt, was bei Wallbox, Bad und Garten gilt, was ein Brandschutzschalter leistet und was das Ganze kostet.

Rechtslage: Keine allgemeine Nachrüstpflicht im Bestand

Die DKE, die in Deutschland die VDE-Normen erarbeitet, beantwortet die Frage in ihren FAQ zur DIN VDE 0100-420 so: Eine Anlage, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung nach den gültigen Normen gebaut wurde, muss bei Herausgabe neuerer Normen nicht nachgerüstet werden. Es besteht keine generelle Anpassungspflicht. Anzupassen ist aber bei

  • Erweiterung oder Änderung der Anlage, und zwar auch bei den Teilen der bestehenden Anlage, die davon beeinflusst sind,
  • geänderten Betriebsbedingungen, zum Beispiel wenn ein trockener Raum zum Feuchtraum wird,
  • Nutzungsänderung von Räumen oder Gebäuden, etwa vom Bürogebäude zum Hotel oder Pflegeheim.

Für Betriebe kommt die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 hinzu. Die DGUV Information 203-072 nennt als Beispiel, dass nach einer Nutzungsänderung ein RCD nachgerüstet oder ein Typ A gegen einen Typ B getauscht werden muss. Unabhängig von der Rechtslage bleiben Sie als Eigentümer für den sicheren Zustand Ihrer Anlage verantwortlich (§ 13 NAV).

Seit wann FI-Schutzschalter in Neuanlagen Pflicht sind

Seit Anforderung für neue Anlagen Norm
1984 FI-Schutz für Räume mit Badewanne oder Dusche DIN VDE 0100-701
01.02.2009 (Ende der Übergangsfrist) Steckdosen bis 20 A für Laien, im Außenbereich Endstromkreise bis 32 A, RCD ≤ 30 mA DIN VDE 0100-410:2007-06
01.10.2018, Übergangsfrist bis 07.07.2020 Steckdosen bis 32 A für Laien, Außenbereich bis 32 A, zusätzlich Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen einschließlich Einfamilienhäusern DIN VDE 0100-410:2018-10
2019 bzw. 2022 Brandschutzschalter (AFDD) für bestimmte Räume empfohlen, keine RCD-Anforderung DIN VDE 0100-420

Quellen: DKE-Normauslegung zur DIN VDE 0100-410:2018-10, energie-experten.org (08.04.2026), Hager zur DIN VDE 0100-420.

Laut DKE ist die Norm von 2018 für neue Anlagen und für Änderungen oder Erweiterungen vorhandener Anlagen anzuwenden. Wer heute einen Steckdosenkreis verlängert, eine Außensteckdose setzt oder das Bad saniert, installiert deshalb in aller Regel auch den passenden FI-Schutz.

Wann das Nachrüsten praktisch zur Pflicht wird

  • Neue Stromkreise und Erweiterungen: Neue Steckdosen-, Außen- und Beleuchtungskreise in der Wohnung bekommen einen RCD ≤ 30 mA.
  • Badsanierung: Im Bad verlangt DIN VDE 0100-701 den zusätzlichen Schutz durch RCD ≤ 30 mA.
  • Außenbereich: Gartensteckdosen und fest angeschlossene ortsveränderliche Geräte im Freien bis 32 A.
  • Wallbox, Wärmepumpe, PV und Speicher: Die neuen Stromkreise werden nach aktueller Norm errichtet. Oft wird dabei ohnehin der Zählerschrank angepasst. Was dort gilt, erklärt der Beitrag Zählerschrank erneuern.
  • Nutzungsänderung: etwa Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnung, Umbau einer Werkstatt oder Vermietung von Gewerbeflächen.

Für die Verteilung gibt die DKE außerdem mit: Stromkreise sollen so auf mehrere FI-Schutzschalter aufgeteilt werden, dass bei einer Auslösung nur ein kleiner Teil der Anlage ausfällt. Ein einziger FI für das ganze Haus ist deshalb selten die beste Lösung.

Welcher Typ? A, F, B und die Wallbox-Varianten

Typ Erfasst Typischer Einsatz
AC nur sinusförmige Wechselfehlerströme in Deutschland nach den Errichtungsbestimmungen nicht zulässig
A Wechsel- und pulsierende Gleichfehlerströme Standard für Steckdosen, Licht und die meisten Haushaltsgeräte
F wie A, zusätzlich Mischfrequenzen bis 1 kHz einphasige Geräte mit Frequenzumrichter, zum Beispiel Waschmaschine oder Pumpe, wenn der Hersteller es verlangt
B (auch B+) allstromsensitiv, auch glatte Gleichfehlerströme dreiphasige Frequenzumrichter und Ladeeinrichtungen ohne eigene Gleichfehlerstromerkennung
Typ A mit 6-mA-DC-Erkennung Typ A plus Überwachung glatter Gleichfehlerströme ab 6 mA (IEC 62955) Wallbox. Die DC-Erkennung sitzt meist in der Wallbox selbst. Hersteller bieten dafür auch Kombigeräte für den Verteiler an. Eine eigene Norm-Typklasse „EV“ gibt es nicht.

Quellen: DKE-Normauslegung zur DIN VDE 0100-410 (Tabelle der Fehlerstromformen nach DIN VDE 0100-530), energie-experten.org, Wikipedia: Fehlerstromschutzschalter.

Warum das wichtig ist: Einen glatten Gleichfehlerstrom erkennt ein Typ-A-Schalter nicht zuverlässig. Die Übersicht der DKE zeigt deshalb für Stromkreise mit geglätteten Gleichrichtern und dreiphasigen Umrichtern nur den Typ B als wirksamen Schutz. Welcher Typ vor Wärmepumpe, Wechselrichter oder Waschmaschine sitzen muss, steht in der Installationsanleitung des jeweiligen Geräts.

Wallbox: eigener FI-Schutz mit 6-mA-Gleichfehlerstromerkennung

Für Ladepunkte gilt DIN VDE 0100-722. Danach bekommt jeder Ladepunkt einen eigenen Stromkreis und eigene Schutzmaßnahmen gegen Fehlerströme. Zulässig sind zwei Lösungen:

  1. FI-Schutzschalter Typ A plus Gleichfehlerstromerkennung ab 6 mA nach IEC 62955. Viele Wallboxen haben diese Erkennung eingebaut. Dann genügt im Verteiler ein Typ A.
  2. FI-Schutzschalter Typ B, wenn die Wallbox keine eigene DC-Erkennung hat.

Ob Ihre Wallbox die 6-mA-Erkennung integriert hat, steht im Datenblatt. Wir prüfen das vor der Installation, weil ein Typ B deutlich teurer ist als ein Typ A. Bei der Inbetriebnahme wird die Auslösung gemessen und protokolliert. Mehr zur Wahl der Ladeleistung finden Sie im Beitrag 11 kW oder 22 kW Wallbox, den Ablauf der Installation unter Wallbox-Installation Schritt für Schritt. Mit dem Wallbox-Kosten-Rechner überschlagen Sie die Gesamtkosten.

Altbau mit zweiadrigen Leitungen: Warum der FI dann nicht reicht

In vielen Häusern, die vor den 1970er-Jahren gebaut wurden, liegen Leitungen ohne separaten Schutzleiter. Neutral- und Schutzleiter sind dort ein gemeinsamer Leiter (PEN), die sogenannte klassische Nullung im TN-C-System. Laut DGUV Information 203-072 ist die Errichtung solcher Netze in Gebäuden seit 01.05.1973 grundsätzlich verboten. In reinen TN-C-Systemen darf kein RCD verwendet werden.

Für Sie heißt das: Wo nur zwei Adern ankommen, muss erst eine Leitung mit Schutzleiter verlegt werden. Oft ist dann eine Teil- oder Komplettsanierung der Elektrik sinnvoller als Flickwerk. Ob Ihre Anlage betroffen ist, sieht die Elektrofachkraft bei einer Prüfung schnell. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie unter Elektroinstallationen.

Brandschutzschalter (AFDD) kurz erklärt

Ein Brandschutzschalter, fachlich Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD), erkennt gefährliche Lichtbögen, etwa an einer gequetschten Leitung oder einer losen Klemme. Er ergänzt den FI-Schutzschalter, ersetzt ihn aber nicht. Die DIN VDE 0100-420 empfiehlt in Abschnitt 421.7 AFDDs für besondere Risiken:

  • Räume, die bestimmungsgemäß zum Schlafen dienen, etwa Schlaf- und Kinderzimmer,
  • feuergefährdete Betriebsstätten,
  • Räume aus überwiegend brennbaren Baustoffen mit geringerem Feuerwiderstand als feuerhemmend,
  • Räume mit unersetzbaren Gütern, etwa Museen oder Archive.

Die Entscheidung trifft der Errichter mit Ihnen und dokumentiert sie. Wirksam ist ein AFDD laut DKE nur im jeweiligen Endstromkreis, nicht als zentraler Schalter vor mehreren Kreisen. Eine Nachrüstpflicht im Bestand ergibt sich daraus nicht.

Was kostet das Nachrüsten?

Position Genannte Spanne Quelle
FI-Schutzschalter Typ A (nur Gerät) ca. 30–50 € energie-experten.org, 08.04.2026
Einbau in einer modernen Anlage mit Schutzleiter ca. 80–200 € kostencheck.de, ohne Datum
Durchschnitt je Nachrüstung ca. 120–250 € hausjournal.net, Stand 16.02.2022
Erneuerung der Elektrik, wenn Schutzleiter fehlen ca. 40–70 € bzw. 50–100 € je m² Wohnfläche kostencheck.de bzw. hausjournal.net

Quellen: energie-experten.org, kostencheck.de, hausjournal.net. Die Portalwerte sind zum Teil einige Jahre alt, Material- und Lohnkosten sind seither gestiegen. Nehmen Sie sie als grobe Orientierung.

Die Spannen gelten für den einfachen Fall: Im Verteiler ist Platz, die Leitungen haben einen Schutzleiter, und es genügt ein Typ A. Teurer wird es, wenn

  • mehrere FI-Schalter oder FI/LS-Kombigeräte nötig sind, um die Stromkreise sinnvoll aufzuteilen,
  • ein Typ B gebraucht wird, zum Beispiel für eine Wallbox ohne eingebaute DC-Erkennung,
  • der Verteiler keinen Platz hat oder alte Schraubsicherungen ersetzt werden müssen,
  • beim Einbau Isolationsfehler auffallen, die zuerst behoben werden müssen. Ein neuer FI-Schalter löst dann sofort aus.

Den verbindlichen Preis nennen wir Ihnen nach einem Blick in Ihren Verteiler.

Unsere Empfehlung: erst prüfen, dann nachrüsten

Wir empfehlen, vor jedem Nachrüsten die Anlage prüfen zu lassen. Der VDE FNN Hinweis „Zählerplätze in Bestandsanlagen“ empfiehlt eine solche Prüfung nach DIN VDE 0105-100, zum Beispiel als E-CHECK, ausdrücklich vor jeder Änderung oder Erweiterung. Dazu gehören Sichtprüfung, Messung von Isolations- und Schleifenwiderstand und die Prüfung der Schutzmaßnahmen einschließlich FI-Schutzschalter. Für private Anlagen empfiehlt der ZVEH laut elektrohandwerk.de eine Prüfung ortsfester Anlagen alle vier Jahre.

Zwischendurch können Sie selbst etwas tun. Drücken Sie die Prüftaste jedes FI-Schalters regelmäßig. energie-experten.org empfiehlt mindestens zweimal pro Jahr. Schaltet der FI dabei nicht ab, rufen Sie eine Elektrofachkraft. Bei Auslösungen ohne erkennbaren Grund hilft unser Notfall-Kontakt.

Häufige Fragen

Muss ich im Altbau einen FI-Schutzschalter nachrüsten?

Nicht allein, weil die Normen sich geändert haben. Für Anlagen, die bei ihrer Errichtung den Regeln entsprachen, gibt es keine generelle Nachrüstpflicht. Bei Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung gelten für die betroffenen Teile aber die aktuellen Normen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir das Nachrüsten trotzdem.

Welcher FI-Schutzschalter ist für eine Wallbox nötig?

Jeder Ladepunkt braucht nach DIN VDE 0100-722 einen eigenen FI-Schutz. Das ist ein Typ A, wenn die Wallbox eine Gleichfehlerstromerkennung ab 6 mA eingebaut hat, sonst ein Typ B.

Kann ich bei zweiadrigen Leitungen einfach einen FI-Schalter einbauen?

Nein. In reinen TN-C-Systemen ohne separaten Schutzleiter darf laut DGUV kein RCD verwendet werden. Zuerst müssen Leitungen mit Schutzleiter verlegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Typ A, F und B?

Typ A erfasst Wechsel- und pulsierende Gleichfehlerströme und ist der Standard im Haushalt. Typ F erfasst zusätzlich Mischfrequenzen von einphasigen Frequenzumrichtern. Typ B ist allstromsensitiv und erkennt auch glatte Gleichfehlerströme. Typ AC ist in Deutschland nicht zulässig.

Ist ein Brandschutzschalter Pflicht?

Nein. Die DIN VDE 0100-420 empfiehlt AFDDs für besondere Risiken, etwa Schlafräume oder Gebäude aus brennbaren Baustoffen. Der Errichter entscheidet das mit Ihnen und dokumentiert es. Einen FI-Schutzschalter ersetzt ein AFDD nicht.

Was kostet es, einen FI-Schutzschalter nachzurüsten?

Kostenportale nennen für den einfachen Einbau in einer Anlage mit Schutzleiter rund 80 bis 250 €. Mehrere Schalter, ein Typ B oder ein zu kleiner Verteiler erhöhen die Kosten. Fehlt der Schutzleiter, kommt die Erneuerung der Leitungen hinzu.

Wie oft sollte ich den FI-Schalter testen?

Drücken Sie die Prüftaste regelmäßig, mindestens zweimal pro Jahr. Schaltet der FI nicht ab, lassen Sie die Anlage prüfen. Für die ganze Anlage empfiehlt das Elektrohandwerk bei privaten Gebäuden eine Prüfung alle vier Jahre.

FI-Schutz prüfen und nachrüsten lassen

Wir prüfen Ihren Verteiler, messen die Schutzmaßnahmen und sagen Ihnen, ob ein FI-Schalter genügt oder ob Leitungen oder Verteiler erneuert werden sollten. Bei Wallbox, Wärmepumpe oder PV legen wir den FI-Typ passend zum Gerät aus und dokumentieren alles im Prüfprotokoll, im Raum Reutlingen, Pfullingen, Tübingen und Metzingen. Jetzt Termin anfragen.

Weiterführende Themen: Zählerschrank erneuern · 11 kW oder 22 kW Wallbox · Elektroinstallationen · Wallbox · Hausanschluss-Check

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