Altbau

Elektrik im Altbau sanieren: Warnsignale, Kosten je m², Ablauf und Förderung

Elektriker montiert eine Schuko-Steckdose an einer weiß gestrichenen Ziegelwand, daneben ein offener Werkzeugkoffer
Kurz vorab: Eine alte Elektroinstallation genießt Bestandsschutz, solange sie sicher ist und nicht verändert wird. Eine allgemeine Pflicht zur Sanierung gibt es nicht. Wer aber umbaut, erweitert oder eine Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage anschließt, muss die betroffenen Teile auf den heutigen Stand bringen. Deutliche Warnsignale sind zweiadrige Leitungen ohne Schutzleiter, Aluminiumleitungen, fehlende FI-Schutzschalter und Sicherungen, die häufig auslösen. Kostenportale nennen für eine komplette Neuinstallation im Altbau rund 40 bis 100 € je m² Wohnfläche, für eine zeitgemäße Ausstattung auch mehr. Diese Werte sind mehrere Jahre alt und nur eine grobe Orientierung. Förderung gibt es für die reine Elektrosanierung kaum, wohl aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr.

Stand: 25.09.2026. Grundlagen: Erläuterungen der DKE zu DIN VDE 0100, DGUV Information 203-072, Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 35a EStG, BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026 und KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen. Die DIN-VDE-Normen selbst sind kostenpflichtig. Alle Kostenangaben sind Orientierungswerte aus den genannten Quellen, kein Angebot.

In vielen Häusern aus den 1950er bis 1970er Jahren steckt noch die Originalelektrik. Sie funktioniert oft jahrzehntelang unauffällig, bis zur ersten Renovierung, zum Hauskauf oder zur neuen Küche. Dann stellt sich die Frage, ob ein paar neue Steckdosen reichen oder ob die ganze Installation erneuert werden muss. Im Folgenden lesen Sie, woran Sie veraltete Elektrik erkennen, was Bestandsschutz bedeutet, wann eine Teil- und wann eine Komplettsanierung sinnvoll ist, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten, wie die Sanierung abläuft und welche Förderung es gibt.

Warnsignale: Woran Sie veraltete Elektrik erkennen

Anzeichen Was dahintersteckt Einschätzung
Zweiadrige Leitungen, Steckdosen ohne Schutzkontakt-Anschluss „Klassische Nullung“ (TN-C): Ein Leiter dient zugleich als Neutral- und Schutzleiter. Für Neuanlagen seit dem 01.05.1973 unzulässig. Bei Umbau Neuverkabelung nötig, FI allein hilft nicht
Leitungen mit Stoff- oder Papierumhüllung Sehr alte Installation, Isolierung kann spröde sein zeitnah prüfen lassen
Aluminiumleitungen (silbrige Adern) Vor allem aus DDR-Zeit bekannt; Klemmstellen können sich lockern und erhitzen Klemmstellen prüfen, bei Umbau meist ersetzen
Kein FI-Schutzschalter im Verteiler Kein Zusatzschutz bei Berührung; für Steckdosen in Neuanlagen seit Jahren Pflicht nachrüsten, sofern Schutzleiter vorhanden
Schraubsicherungen statt Leitungsschutzschaltern Nicht verboten, deutet aber oft auf eine alte, nie erweiterte Verteilung hin Verteiler mit prüfen lassen
Wenige Stromkreise, viele Mehrfachsteckdosen, häufiges Auslösen Installation für den Gerätebestand von damals ausgelegt Stromkreise aufteilen, Leistung prüfen
Warme Schalter oder Steckdosen, Brandgeruch, Schmorspuren Lose oder überlastete Verbindung sofort abschalten und prüfen lassen
Offene Zählertafel aus Holz oder Pressstoff Zählerplatz nach altem Standard bei jeder Änderung Thema, siehe unten

Zur Einordnung: Das Verbot der klassischen Nullung für Neuanlagen ab dem 01.05.1973 nennt die DGUV Information 203-072. Dass Aluminiumleitungen vor allem in der DDR verlegt wurden und dort zu Problemen an Klemmstellen führten, beschreibt unter anderem Wikipedia. Warum ein FI-Schutzschalter bei zweiadrigen Leitungen nicht einfach nachgerüstet werden kann, erklärt der Beitrag FI-Schutzschalter nachrüsten.

Bestandsschutz und Pflichten: Was gilt im Altbau?

Ein Gesetz, das Eigentümer zur Erneuerung einer alten Elektrik verpflichtet, gibt es nicht. Die DKE, die in Deutschland die VDE-Normen erarbeitet, erklärt in ihren FAQ zur DIN VDE 0100-420: Eine Anlage, die bei ihrer Errichtung den damals gültigen Normen entsprach, muss bei neuen Normen nicht nachgerüstet werden. Anzupassen ist aber bei

  • Erweiterung oder Änderung der Anlage, und zwar auch bei den bestehenden Teilen, die davon beeinflusst sind,
  • geänderten Betriebsbedingungen, etwa wenn ein trockener Raum zum Feuchtraum wird,
  • Nutzungsänderung von Räumen oder Gebäuden.

Drei weitere Punkte gehören dazu:

  • Verantwortung: Für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ist der Anschlussnehmer verantwortlich, also in der Regel der Eigentümer (§ 13 NAV). Bestandsschutz heißt nicht, dass eine gefährliche Anlage weiterbetrieben werden darf.
  • Vermietung: Vermieter müssen die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (§ 535 BGB). Eine regelmäßige Prüfung schafft hier Klarheit.
  • Zählerschrank: Kommen Wallbox, Wärmepumpe oder PV-Anlage dazu, gelten für den geänderten Teil die aktuellen Anschlussregeln des Netzbetreibers. Offene Zählertafeln dürfen dann nicht weiterverwendet werden. Details im Beitrag Zählerschrank erneuern 2026.

Praktisch bedeutet das: Wer im Altbau die Küche erneuert, ein Bad umbaut oder das Dachgeschoss ausbaut, löst für diese Bereiche die heutigen Anforderungen aus. Bei zweiadrigen Leitungen ohne Schutzleiter führt das fast immer zu neuen Leitungen.

Teilsanierung oder Komplettsanierung?

Teilsanierung Komplettsanierung
Typischer Fall Leitungen mit Schutzleiter vorhanden und in gutem Zustand; einzelne Räume oder Stromkreise sollen modernisiert werden zweiadrige Leitungen, spröde Isolierung, Aluminium, oder ohnehin Kernsanierung mit offenen Wänden
Umfang FI nachrüsten, Stromkreise aufteilen, zusätzliche Steckdosen, Verteiler erneuern alle Leitungen, Dosen, Schalter, Verteiler, meist Zählerschrank
Bewohnt möglich? ja, raumweise möglich, aber mit Staub, Schlitzen und Stromunterbrechungen; leer deutlich einfacher
Risiko alte und neue Installation gemischt; Mängel können im Altbestand bleiben höhere Einmalkosten, dafür einheitlicher Stand und Reserven

Eine grobe Orientierung nach Baujahr gibt das Portal kostencheck.de: Bei Anlagen vor 1973 sei grundsätzlich mit einer kompletten Neuinstallation zu rechnen, bei Anlagen aus den 1970er bis 1980er Jahren entscheide der Zustand, und ab den frühen 1990er Jahren genüge meist eine Modernisierung. Das Baujahr des Hauses ist dabei weniger wichtig als das Alter der Elektrik. Viele Häuser wurden zwischendurch teilweise erneuert. Klarheit bringt nur eine Bestandsaufnahme mit Messung.

Was kostet die Elektrosanierung im Altbau?

Verlässliche, aktuelle Durchschnittspreise gibt es nicht. Die folgenden Spannen stammen aus Kostenportalen. Sie sind teils mehrere Jahre alt, Material- und Lohnkosten sind seither gestiegen. Nehmen Sie sie als Orientierung:

Leistung Genannte Spanne Quelle, Stand
Komplette Neuinstallation im Altbau (vor 1973), einfacher bis zeitgemäßer Standard ca. 40–70 € bzw. 50–80 € je m² Wohnfläche kostencheck.de, 03/2020 und 12/2020
Erneuerung der Elektrik bei fehlenden Schutzleitern ca. 50–100 € je m² Wohnfläche hausjournal.net, 02/2022
Zum Vergleich: Elektroinstallation im Neubau, Grundausstattung / solide Ausstattung ca. 90–130 € bzw. 150–200 € je m² hausjournal.net, 11/2022
FI-Schutzschalter nachrüsten (Anlage mit Schutzleiter) ca. 80–200 € je Schalter kostencheck.de, 12/2020
Zusätzliche Steckdose inkl. Leitung ca. 50–100 € je Steckdose kostencheck.de, 12/2020
Zählerschrank-Erweiterung 1.000–3.000 € brutto je nach Konfiguration SKA Elektrotechnik, 2026
Zählerschrank-Austausch im Einfamilienhaus ca. 1.800–3.500 €, aufwendige Fälle mehr energie-experten.org, 02/2026

Quellen: kostencheck.de (Altbau), kostencheck.de (Erneuern), hausjournal.net (FI/Neuverkabelung), hausjournal.net (Neubau), energie-experten.org (Zählerschrank).

Umgerechnet auf Räume und Häuser ergibt sich aus der Spanne von 50 bis 100 € je m² diese Größenordnung. Das ist reine Rechnung, keine Preisangabe:

  • Zimmer mit 15 m²: rund 750 bis 1.500 €
  • Wohnung mit 70 m²: rund 3.500 bis 7.000 €
  • Einfamilienhaus mit 120 m²: rund 6.000 bis 12.000 €

Küche und Bad liegen wegen vieler Anschlüsse und eigener Stromkreise über dem Durchschnitt, Flure und Schlafzimmer darunter. Nicht in jeder Spanne enthalten sind Zählerschrank, Putz- und Malerarbeiten nach dem Schlitzen, Netzwerk- und Antennenleitungen sowie Smart-Home-Funktionen. Fragen Sie beim Angebot gezielt, welche dieser Positionen enthalten sind. Die Ausstattung lässt sich an den Stufen der RAL-RG 678 festmachen: Mindest-, Standard- oder Komfortausstattung, jeweils optional mit Vorbereitung für Gebäudesystemtechnik. So werden Angebote vergleichbar.

Ablauf einer Elektrosanierung in sieben Schritten

  1. Bestandsaufnahme mit Messung: Leitungsarten, Schutzleiter, Isolationswiderstand, Verteiler, Zählerschrank und Hausanschluss. Danach ist klar, ob Teil- oder Komplettsanierung.
  2. Planung: Anzahl und Lage von Steckdosen, Schaltern und Leuchten, Stromkreisaufteilung, Ausstattungsstufe, Reserven für später.
  3. Zukunft mitdenken: Leerrohre oder Zuleitungen für Wallbox, Wärmepumpe und PV-Anlage vorsehen. Ob der Hausanschluss dafür reicht, zeigt eine erste Abschätzung mit dem Hausanschluss-Check. Was eine Wärmepumpe elektrisch braucht, steht im Beitrag Wärmepumpe elektrisch vorbereiten.
  4. Zählerschrank und Verteiler: Anpassung oder Erneuerung, Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Die formale Anmeldung übernehmen wir vollständig.
  5. Leitungen verlegen: Schlitze, Dosen, neue Leitungen in den Installationszonen. Im bewohnten Haus arbeiten wir raumweise, sodass die übrigen Räume Strom behalten.
  6. Anschluss und Prüfung: Anschließen, Messen, Prüfprotokoll. Erst mit dem Protokoll ist dokumentiert, dass die neue Anlage sicher ist.
  7. Nacharbeiten und Unterlagen: Schlitze verputzen, Verteiler beschriften, Stromlaufplan und Protokoll übergeben.

Für die Dauer gibt es keine seriöse Pauschale. Ein einzelner Raum ist oft in wenigen Tagen erledigt, eine Komplettsanierung eines Hauses dauert je nach Umfang und Nacharbeiten mehrere Wochen.

Förderung und Steuerbonus

Für die reine Erneuerung der Elektroinstallation gibt es keine eigene Bundesförderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Maßnahmen. Elektroarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie unmittelbar zu einer geförderten Maßnahme gehören:

  • Heizungstausch mit Wärmepumpe (KfW 458): Förderfähig ist auch die „unmittelbar mit der Anlagentechnik verbundene elektrische Infrastruktur“, also Zuleitung, Absicherung und Anschluss der Wärmepumpe (KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen).
  • „Efficiency Smart Home“ (BEG EM, Anlagentechnik): Digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung in Wohngebäuden, etwa Mess-, Steuer- und Regeltechnik oder Energiemanagement, samt notwendiger Verkabelung. Der Fördersatz beträgt 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte mehr, Mindestinvestition 300 € brutto; zuständig ist das BAFA (BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026).
  • Gemischte Rechnungen: Laut KfW-Infoblatt können bei der Erneuerung der gesamten Elektroinstallation einzelne förderfähige Bestandteile anteilig berücksichtigt werden, wenn sie zu einer geförderten Maßnahme gehören. Der Anteil muss nachvollziehbar bestimmt werden.

Welche Programme in Baden-Württemberg für Ihr Vorhaben zusammenpassen, zeigt der Förder-Checker BW.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs, Barzahlung zählt nicht. Materialkosten sind nicht begünstigt, deshalb sollte die Rechnung den Arbeitsanteil ausweisen. Ausgeschlossen ist der Bonus für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die Sie einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten. Die KfW schließt die Kombination mit § 35a für dieselbe Maßnahme im Programm 458 ausdrücklich aus. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung (§ 11 Abs. 2 EStG). Bei größeren Sanierungen kann es sich deshalb lohnen, Abschlags- und Schlusszahlung auf zwei Jahre zu verteilen. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.

Ein Rechenbeispiel: Bei 8.000 € Arbeitskosten in einem Jahr wären 20 % zwar 1.600 €, angerechnet werden aber höchstens 1.200 €.

E-CHECK und Prüfung der Anlage

Eine gesetzliche Prüfpflicht für private Elektroanlagen gibt es nicht. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke empfiehlt für private ortsfeste Anlagen eine Prüfung alle vier Jahre. Der E-CHECK ist eine Marke des Elektrohandwerks und wird von Innungsfachbetrieben durchgeführt (elektrohandwerk.de, E-CHECK FAQ). Das VDE FNN empfiehlt in seinem Hinweis zu Zählerplätzen in Bestandsanlagen, die Anlage vor Änderungen zu prüfen, zum Beispiel als E-CHECK. Sinnvoll ist eine Prüfung außerdem beim Hauskauf, vor einer Vermietung und bevor große Verbraucher wie Wallbox oder Wärmepumpe dazukommen. Das Prüfprotokoll zeigt, ob eine Teilsanierung reicht oder ob die Installation erneuert werden sollte.

Häufige Fragen

Muss ich die Elektrik im Altbau erneuern?

Nicht allein wegen neuer Normen. Eine Anlage, die bei ihrer Errichtung den damaligen Regeln entsprach, genießt Bestandsschutz, solange sie sicher ist. Bei Umbau, Erweiterung oder Nutzungsänderung gelten für die betroffenen Teile die heutigen Normen. Als Eigentümer bleiben Sie für den sicheren Zustand verantwortlich.

Was kostet es, die Elektrik im Altbau zu erneuern?

Kostenportale nennen für eine komplette Neuinstallation rund 40 bis 100 € je m² Wohnfläche, im Neubau-Standard auch 90 bis 200 € je m². Die Werte stammen aus den Jahren 2020 bis 2022 und sind nur eine Orientierung. Für ein Haus mit 120 m² ergeben 50 bis 100 € je m² rechnerisch 6.000 bis 12.000 €, zuzüglich Zählerschrank und Nacharbeiten.

Sind zweiadrige Leitungen ohne Schutzleiter noch erlaubt?

In bestehenden Anlagen dürfen sie weiter betrieben werden, wenn sie sicher sind. Für Neuanlagen ist die klassische Nullung seit dem 01.05.1973 unzulässig. Ein FI-Schutzschalter kann ohne getrennten Schutzleiter nicht sinnvoll nachgerüstet werden. Bei Umbauten führt das deshalb meist zu neuen Leitungen.

Kann man die Elektrik im bewohnten Haus erneuern?

Ja. Wir arbeiten dann raumweise, damit der Rest des Hauses Strom behält. Staub durch Schlitzen und kurze Stromunterbrechungen lassen sich aber nicht ganz vermeiden. Bei einer Kernsanierung mit leerem Haus geht es schneller und meist günstiger.

Gibt es Förderung für die Elektrosanierung?

Für die reine Erneuerung der Elektrik nicht. Förderfähig sind Elektroarbeiten, die unmittelbar zu einer geförderten Maßnahme gehören, etwa zur Wärmepumpe (KfW 458) oder zu digitalen Systemen der Energieoptimierung (BEG EM, 15 % über das BAFA). Für den Rest können Sie 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr, nach § 35a EStG von der Steuer abziehen.

Muss der Zählerschrank bei einer Elektrosanierung mit erneuert werden?

Nicht automatisch. Wird aber die Anlage geändert, die Leistung erhöht oder kommen Wallbox, Wärmepumpe oder PV dazu, müssen alte Zählerplätze meist angepasst werden. Offene Zählertafeln dürfen dann nicht weiterverwendet werden. Eine Erweiterung kostet bei uns je nach Konfiguration 1.000 bis 3.000 € brutto.

Wie oft sollte die Elektrik geprüft werden?

Eine gesetzliche Frist für Privathaushalte gibt es nicht. Das Elektrohandwerk empfiehlt für private ortsfeste Anlagen eine Prüfung alle vier Jahre, etwa als E-CHECK. Außerdem sinnvoll: beim Hauskauf, vor einer Vermietung und vor jeder größeren Änderung.

Bestandsaufnahme für Ihre Altbau-Elektrik

Wir sehen uns Verteiler, Leitungen und Zählerschrank an, messen die Anlage und sagen Ihnen, ob eine Teilsanierung reicht oder eine Erneuerung sinnvoll ist. Danach bekommen Sie ein Angebot, das Arbeits- und Materialanteil getrennt ausweist, im Raum Reutlingen, Tübingen, Pfullingen und Metzingen. Jetzt Termin für die Bestandsaufnahme anfragen.

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