Batteriespeicher

PV-Anlage 2026 kaufen oder warten? Die EEG-Novelle 2027 und das geplante Ende der Einspeisevergütung erklärt

Einfamilienhaus mit Photovoltaikmodulen auf dem Walmdach vor blauem Himmel
Kurz vorab: Wer seine PV-Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt nach geltendem Recht 20 Jahre lang eine feste Einspeisevergütung, derzeit 7,70 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EEG 2027 will die feste Vergütung für neue Anlagen ab 2027 abschaffen. Kleine Anlagen sollen dann höchstens 36 Monate eine niedrigere Übergangszahlung bekommen und danach direkt vermarkten. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Der größte wirtschaftliche Hebel bleibt in beiden Fällen der Eigenverbrauch. Wer ohnehin kaufen will, verliert durch Warten vor allem Einspeiseerlöse. Wer mit einem Dach, einem Zählerschrank oder einer Finanzierung noch nicht so weit ist, sollte nicht überstürzt kaufen.

Stand: 25.09.2026. Geltendes Recht: EEG 2023, zuletzt geändert am 18.12.2025. Entwurf: Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026 (Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026). Wir aktualisieren den Beitrag, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Seit dem Kabinettsbeschluss Ende Juli fragen viele Hausbesitzer, ob sie ihre PV-Anlage noch in diesem Jahr bauen lassen sollten oder ob Warten klüger ist. Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, wie viel Strom Ihre Anlage ins Netz einspeisen würde und ob Sie realistisch bis Jahresende fertig werden. Im Folgenden trennen wir sauber zwischen dem, was heute gilt, und dem, was geplant ist. Danach folgen eine Beispielrechnung mit offengelegten Annahmen, eine Entscheidungshilfe und ein realistischer Blick auf die Zeit bis Silvester.

Was heute gilt: Einspeisevergütung und Solarspitzengesetz

Für Anlagen, die vom 1. August 2026 an in Betrieb gehen, nennt die Bundesnetzagentur diese Sätze für Anlagen auf Gebäuden:

Anlagenteil Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) Volleinspeisung
bis 10 kWp 7,70 ct/kWh 12,22 ct/kWh
Anteil über 10 bis 40 kWp 6,66 ct/kWh 10,24 ct/kWh

Die Vergütung gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme und läuft bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres (§ 25 EEG). Maßgeblich ist der Satz im Monat der Inbetriebnahme, er bleibt dann fest.

Seit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) gelten für neue Anlagen zwei Einschränkungen:

  • 60-Prozent-Grenze: Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung dürfen bis zum Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerungseinrichtung höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Danach entfällt die Grenze. Mit Speicher und Eigenverbrauch geht in der Mittagsspitze dadurch wenig verloren.
  • Keine Vergütung bei negativen Preisen: In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis sinkt die Vergütung auf null (§ 51 EEG). Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ende des Jahres ausgenommen, in dem das Smart Meter eingebaut wird. Zum Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum, bei Solaranlagen nach einer eigenen Formel (§ 51a EEG).

Mehr zu Smart Meter, Pflichtfällen und Kosten lesen Sie im Beitrag Smart-Meter-Pflicht 2026, mehr zu negativen Preisen im Beitrag Negative Strompreise und dynamische Tarife.

Was der Entwurf zum EEG 2027 vorsieht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7867) baut das EEG grundlegend um. Für private Dachanlagen sind diese Punkte wichtig:

  • Keine feste Einspeisevergütung mehr für Neuanlagen. Die Begründung formuliert: „Dafür wird die fixe Einspeisevergütung für Neuanlagen konsequent abgeschafft.“ Eingespeister Strom soll grundsätzlich direkt vermarktet werden.
  • Befristete Übergangszahlung: Neue Anlagen dürfen übergangsweise, laut Begründung „für maximal 36 Monate“, eine Zahlung vom Netzbetreiber bekommen. Sie berechnet sich aus dem anzulegenden Wert abzüglich 1 ct/kWh (§ 53 Abs. 1 EEG-E). Der anzulegende Wert für Solaranlagen soll auf 6,2 ct/kWh sinken (§ 48 Abs. 1 EEG-E). Nach unserer Lesart ergibt das für 2027 rund 5,2 ct/kWh. Zugang haben 2027 Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW, ab 2031 keine Neuanlagen mehr (§ 21 Abs. 1 EEG-E).
  • Danach Direktvermarktung oder unentgeltliche Abnahme. Anlagen unter 25 kW sollen für direkt vermarkteten Strom 48 Monate lang einen Bonus von 1,5 ct/kWh erhalten (§ 50c EEG-E). Wie hoch die Erlöse und Gebühren der Direktvermarkter für kleine Anlagen sein werden, ist offen. Wer nicht direkt vermarktet, kann den Strom unentgeltlich an den Netzbetreiber abgeben.
  • Dauerhafte 50-Prozent-Grenze: Neue PV-Anlagen unter 100 kW, die einspeisen, sollen ihre Einspeisung dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen, auch mit Smart Meter (§ 9 Abs. 2b EEG-E). Die Bundesregierung will damit erreichen, dass neue Anlagen in der Regel mit Speicher gebaut werden.
  • Smart Meter ab 2 kW: Die Pflichtgrenze für Erzeugungsanlagen im Messstellenbetriebsgesetz soll von 7 kW auf 2 kW sinken (Artikel 3 des Entwurfs).
  • Bestandsschutz: Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen worden sind, soll das EEG in der am 31. Dezember 2026 geltenden Fassung weiter gelten (§ 100 Abs. 1 EEG-E). Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA sind von der Übergangszahlung ausgenommen.
Parlamentarischer Stand (25.09.2026): Das Kabinett hat den Entwurf am 29.07.2026 beschlossen und dem Bundesrat am 14.08.2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet. Seit dem 07.09.2026 liegt er dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor. Die Stellungnahme des Bundesrates wird laut Drucksache nachgereicht. Laut Fachpresse war die erste Lesung im Bundestag für den 24.09.2026 angesetzt, ein Abschluss wird frühestens im Oktober erwartet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zum Beschluss können sich Details noch ändern, auch die Stichtage und Sätze.

Inbetriebnahme 2026 oder 2027: der direkte Vergleich

Punkt Inbetriebnahme bis 31.12.2026 (geltendes Recht) Inbetriebnahme 2027 (laut Entwurf)
Einspeisung, 10-kWp-Anlage 7,70 ct/kWh fest, 20 Jahre rund 5,2 ct/kWh, höchstens 36 Monate, dann Direktvermarktung (Bonus 1,5 ct für 48 Monate) oder unentgeltliche Abgabe
Einspeisegrenze 60 % bis zum Smart-Meter-Einbau, danach keine dauerhaft 50 %
Negative Preise keine Vergütung, ab dem Jahr nach Smart-Meter-Einbau; dafür längerer Vergütungszeitraum keine Zahlung, Regel wird fortgeführt
Eigenverbrauch unverändert unverändert
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) ja vom Entwurf nicht berührt

Was macht das in Euro aus? Eine Beispielrechnung

Die folgende Rechnung ist eine Modellrechnung, kein Angebot. Wir legen die Annahmen offen, damit Sie mit Ihren eigenen Zahlen nachrechnen können:

  • 10-kWp-Anlage mit 10.000 kWh Jahresertrag. Das liegt in der Spanne von 950 bis 1.050 kWh pro kWp, die wir im PV-Ratgeber 2026 für die Region nennen.
  • Strompreis 35 ct/kWh, die Mitte der Spanne von 30 bis 40 ct aus dem Ratgeber.
  • Eigenverbrauch 30 Prozent ohne Speicher und 65 Prozent mit Speicher (Ratgeber: 25–35 bzw. 60–75 Prozent).
  • Einspeisung 2026: 7,70 ct für 20 Jahre. Einspeisung 2027: 5,2 ct für 36 Monate, danach setzen wir null an, weil Erlöse aus der Direktvermarktung noch nicht abschätzbar sind.
  • Nominal, ohne Degradation, Preissteigerung und Abzüge für negative Preise.
Pro Jahr bzw. über 20 Jahre ohne Speicher mit Speicher
Eigenverbrauch 3.000 kWh 6.500 kWh
Ersparnis durch Eigenverbrauch pro Jahr (beide Fälle gleich) 1.050 € 2.275 €
Einspeisung 7.000 kWh 3.500 kWh
Einspeiseerlös Inbetriebnahme 2026, pro Jahr 539 € 270 €
Einspeiseerlös Inbetriebnahme 2026, 20 Jahre 10.780 € 5.390 €
Übergangszahlung Inbetriebnahme 2027, 3 Jahre (Entwurf) 1.092 € 546 €
Differenz über 20 Jahre, vor Direktvermarktungserlösen rund 9.700 € rund 4.800 €

Drei Dinge zeigt die Rechnung. Erstens ist die Differenz real, aber sie ist eine Obergrenze: Erlöse aus der Direktvermarktung nach Ablauf der Übergangszahlung, der Bonus von 1,5 ct und Abzüge durch negative Preise würden sie verkleinern. Zweitens hängt sie direkt an der eingespeisten Menge. Je mehr Sie selbst verbrauchen, desto weniger verlieren Sie durch Warten. Drittens ist die Ersparnis durch Eigenverbrauch in beiden Fällen gleich und deutlich größer als der Einspeiseerlös. Deshalb bleibt eine gut ausgelegte Anlage auch ohne feste Vergütung wirtschaftlich. Das schreibt auch die Bundesregierung in der Begründung: Kleine Solaranlagen seien „oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren können“.

Wie groß der Speicher für Ihren Verbrauch sein sollte, ohne dass Sie zu viel Kapazität bezahlen, berechnet der Speicher-Auslegungs-Rechner. Ob es für PV, Speicher oder Wallbox zusätzlich Förderung in Baden-Württemberg gibt, zeigt der Förder-Checker BW.

Kaufen oder warten? Eine Entscheidungshilfe

Eher 2026 in Betrieb nehmen, wenn …

  • Sie ohnehin in den nächsten ein bis zwei Jahren bauen wollten und das Dach in gutem Zustand ist,
  • die Anlage größer ist als Ihr Eigenverbrauch, etwa weil das Dach viel Fläche hat und kein Speicher geplant ist,
  • der Zählerschrank schon passt oder die Erweiterung zeitlich machbar ist,
  • Sie ein Angebot mit einem verbindlichen Montagetermin im Herbst bekommen.

Warten ist vertretbar, wenn …

  • Sie eine Anlage mit Speicher planen und einen hohen Eigenverbrauch erreichen, etwa mit Wärmepumpe oder E-Auto,
  • die Dachsanierung ansteht und zuerst erledigt werden sollte,
  • die Finanzierung noch nicht steht oder ein Wechsel bei Heizung und Auto erst in einigen Jahren kommt,
  • eine Montage bis Jahresende nur mit Abstrichen bei der Planung ginge.

Nicht sinnvoll ist es, eine Anlage nur wegen des Stichtags kleiner, schlechter geplant oder ohne Prüfung des Zählerschranks zu bauen. Die feste Vergütung bringt über 20 Jahre einige tausend Euro. Eine falsch ausgelegte Anlage oder ein nachträglicher Umbau kann denselben Betrag kosten.

Ist eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 noch realistisch?

Für die Vergütung zählt das Datum der Inbetriebnahme. Das EEG versteht darunter die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Dafür muss die Anlage fest am vorgesehenen Ort installiert und dauerhaft mit dem Zubehör zur Erzeugung von Wechselstrom, also dem Wechselrichter, verbunden sein (§ 3 Nr. 30 EEG). Module auf dem Dach ohne angeschlossenen Wechselrichter reichen nicht.

Diese Schritte müssen bis dahin erledigt sein:

  1. Vor-Ort-Termin und Angebot mit Dachprüfung, Auslegung und Blick in den Zählerschrank.
  2. Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber (in Reutlingen und Pfullingen FairNetz, in Tübingen die Stadtwerke Tübingen, in Metzingen die Stadtwerke Metzingen, in anderen Orten zum Beispiel Netze BW). Bei Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit Hausanschluss muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats einen Zeitplan schicken. Tut er das nicht, darf die Anlage unter Einhaltung der technischen Regeln angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 EEG).
  3. Material und Montage, bei Bedarf mit Gerüst.
  4. Zählerschrank prüfen und bei Bedarf erweitern. Eine Erweiterung kostet bei uns je nach Konfiguration 1.000 bis 3.000 € brutto. Details im Beitrag Zählerschrank erneuern 2026.
  5. Inbetriebnahme, danach Registrierung im Marktstammdatenregister und Zählersetzung durch den Messstellenbetreiber.

Den Ablauf der Anmeldung in Baden-Württemberg beschreibt der Beitrag Photovoltaik anmelden in BW. Die formale Anmeldung übernehmen wir vollständig.

Wie lange das dauert, hängt von Lieferzeiten, Wetter, Gerüststellung und dem Zustand des Zählerschranks ab. Zwischen den Jahren wird wenig montiert, und vor einem Stichtag ist bei Handwerksbetrieben und Netzbetreibern mehr los. Wir nennen deshalb keine pauschale Frist. Unser Rat: Lassen Sie sich den Montagetermin im Angebot schriftlich bestätigen und klären Sie vorab, was gilt, wenn er sich verschiebt. Ein Angebot, das nur wegen des Stichtags Druck macht, ist kein guter Grund zu unterschreiben.

Tool: Welche Speichergröße wirtschaftlich zu Ihrem Verbrauch passt, zeigt der Speicher-Auslegungs-Rechner. Er ist nach dem EEG-2027-Entwurf wichtiger als bisher, weil jede selbst genutzte Kilowattstunde unabhängig von der Vergütung zählt.

Häufige Fragen zu PV 2026 und EEG 2027

Ist die Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft?

Noch nicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7867) sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen. Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht entschieden. Bis dahin gilt das EEG 2023.

Was bekommt meine Anlage, wenn sie bis 31.12.2026 in Betrieb geht?

Nach geltendem Recht 20 Jahre lang die Einspeisevergütung im Monat der Inbetriebnahme, seit 1. August 2026 7,70 ct/kWh bis 10 kWp und 6,66 ct/kWh für den Anteil bis 40 kWp (Teileinspeisung). Der Entwurf sieht vor, dass für diese Anlagen das bisherige Recht weiter gilt.

Wie hoch ist die geplante Übergangszahlung?

Sie soll sich aus dem anzulegenden Wert abzüglich 1 ct/kWh berechnen. Mit dem geplanten Wert von 6,2 ct ergeben sich nach unserer Lesart rund 5,2 ct/kWh für Anlagen, die 2027 in Betrieb gehen. Sie soll höchstens 36 Monate gezahlt werden, 2027 für Anlagen unter 50 kW. Das ist Stand des Entwurfs.

Lohnt sich eine PV-Anlage ohne Einspeisevergütung überhaupt?

Ja, wenn der Eigenverbrauch hoch ist. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den Strompreis von derzeit rund 30 bis 40 ct. Die Einspeisung bringt dagegen auch heute nur 7,70 ct. Entscheidend sind eine passende Anlagengröße, ein sinnvoll dimensionierter Speicher und Verbraucher wie Wärmepumpe oder Wallbox.

Reicht es, wenn die Module bis Silvester auf dem Dach sind?

Nein. Für die Inbetriebnahme nach § 3 Nr. 30 EEG muss die Anlage fest installiert und dauerhaft mit dem Wechselrichter verbunden sein und erstmals Strom erzeugt haben. Klären Sie mit Ihrem Installateur, welche Schritte vor dem Jahreswechsel fertig sein müssen.

Kann ich eine Anlage 2027 auch ohne Einspeisung betreiben?

Ja. Eine Anlage kann so eingestellt werden, dass sie nichts ins Netz einspeist (Nulleinspeisung). Der Entwurf will solche Anlagen erleichtern. Schon heute entfällt nach § 29 Abs. 5 MsbG die Steuerungseinrichtung, wenn die Einspeisung dauerhaft auf null begrenzt ist und Sie das dem Messstellenbetreiber schriftlich erklären. Ohne Speicher verschenken Sie dann allerdings Überschüsse.

Beratung in Reutlingen und Umgebung

Sie möchten wissen, ob sich eine Inbetriebnahme noch 2026 für Ihr Dach und Ihren Verbrauch lohnt und ob sie zeitlich machbar ist? Wir sehen uns Dach, Zählerschrank und Verbrauch an, rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch und sagen Ihnen ehrlich, wenn Warten die bessere Wahl ist. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder informieren Sie sich vorab auf unserer Seite Photovoltaik und Solartechnik.

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